l. Allgemeines
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere
Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen einschl. Beratungsleistungen,
Auskünfte u. ä.
2. Die in Prospekten, Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten
enthaltenen Angaben, Zeichnungen, Abbildungen, technischen
Daten, Gewichts-, Maß- und Leistungsbeschreibungen sind
unverbindlich, sofern wir sie nicht ausdrücklich als verbindlich
bezeichnen.
3. Mündliche Nebenabreden und Zusicherungen bedürfen, um wirksam
zu sein, unserer schriftlichen Bestätigung.
II. Lieferungen
1. Lieferfristen und -termine gelten nur annähernd, es sei denn, wir
haben eine schriftliche Zusage ausdrücklich als verbindlich gegeben.
Geraten wir in Verzug, so muss uns der Kunde eine zweiwöchige
Nachfrist setzen, bevor er Rücktritts-/Schadensersatzrechte
geltend machen kann. Etwaige Schadensersatzansprüche
beschränken sich auf höchstens 10% des Wertes der zu liefernden
Ware, es sei denn, wir haften wegen Vorsatzes oder grober
Fahrlässigkeit zwingend. Für auf Verschulden unserer Lieferanten
beruhende verspätete oder nicht erfolgte Lieferung können wir
nicht einstehen.
III. Zahlung
Der Kaufpreis ist – wenn nicht Ratenzahlung vereinbart ist – nach
Erhalt der Rechnung ohne Skontoabzug fällig. Skontierbare Rechnungen
werden auf der Vorderseite gekennzeichnet. Kommt der
Kunde mit der Zahlung in Verzug, können wir Zinsen in Höhe der
jeweiligen Banksätze für Überziehungskredite berechnen, mindestens
aber 3% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank,
jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer. Die Geltendmachung
weiteren Verzugsschadens behalten wir uns vor.
IV. Ratenkäufe
Bei Ratenkäufen, die dem Abzahlungsgesetz unterliegen, wird die
Restschuld des Kaufpreises insgesamt fällig, wenn der Kunde mit
mindestens 2 aufeinanderfolgenden Teilzahlungen ganz oder teilweise
in Verzug ist und der Betrag, mit dessen Zahlung er in
Verzug ist, mindestens 10% des Kaufpreises ausmacht. Wir sind
für diesen Fall auch berechtigt, die verkaufte Ware an uns zu nehmen
und für deren Gebrauchsüberlassung bzw. Nutzung angemessenen
Wertersatz unter Berücksichtigung der eingetretenen
Wertminderung zu fordern.
V. Gewährleistung
1. Für die von uns verkauften Waren leisten wir 6 Monate lang Gewähr.
Wir bessern alle diejenigen Teile aus oder liefern sie nach
unserer Wahl neu, die innerhalb der Gewährleistungsfrist infolge
eines vor Gefahrübergang liegenden Umstandes unbrauchbar oder
in ihrer Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt werden. Ist auch
nach dreimaliger Nachbesserung der beanstandete Fehler an dem
Gerät nicht beseitigt, kann der Kunde entweder ein neues Gerät,
Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des
Vertrages verlangen; entsprechendes gilt, wenn wir uns zu einer
Werkleistung verpflichtet haben.
2. Unsere Gewährleistung steht unter folgenden Voraussetzungen:
a) Offensichtliche Fehler der verkauften Ware muß uns der Kunde
unverzüglich, spätestens 2 Wochen nach Lieferung des Gegenstandes
melden; sonst entfallen insoweit die Gewährleistungsansprüche.
b) Unsere Gewährleistung entfällt ebenfalls, wenn der Kunde selbst
oder durch Dritte Eingriffe an dem gelieferten Gegenstand vornimmt.
3. Für als gebraucht verkaufte Geräte (Gelegenheiten) leisten wir keine
Gewähr.
VI. Eigentumsvorbehalt
1. Alle Waren bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher
Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschl. der künftig
entstehenden oder bedingten Forderungen, auch aus gleichzeitig
oder später abgeschlossenen Verträgen.
2. Das Recht des Kunden, die Vorbehaltsware zu besitzen, erlischt,
wenn er seine Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen
Vertrage nicht erfüllt. Wir sind dann berechtigt, die verkaufte
Ware an uns zu nehmen und sie, unbeschadet der Zahlungs- und
sonstigen Verpflichtungen des Kunden uns gegenüber durch freihändigen
Verkauf oder im Wege der Versteigerung bestmöglich zu
verwerten. Der Verwertungserlös wird dem Kunden nach Abzug
der Kosten auf seine Verbindlichkeiten angerechnet, ein etwaiger
Überschuss an ihn ausbezahlt. Die vorstehenden Regelungen
gelten nicht, soweit das Abzahlungsgesetz eingreift.
3. Solange der verkaufte Gegenstand noch in unserem Eigentum
steht, darf er weder weiterveräußert, vermietet, verliehen, verschenkt
noch innerhalb der Gewährleistungsfrist bei Dritten in
Reparatur gegeben werden. Von einem Diebstahl, einer Pfändung
oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte hat uns der
Kunde unverzüglich zu benachrichtigen.
VII. Reparaturen
1. Kostenvoranschläge sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich als
verbindlich bezeichnet sind.
2. Die Kosten des Voranschlages sind zu vergüten, wenn die Reparatur
nicht in Auftrag gegeben wird.
3. Reparaturaufträge ohne eindeutige Mängelangabe werden wir
möglichst nur nach schriftlicher oder (fern-)mündlicher Rücksprache
mit dem Kunden ausführen. Sollte eine Rücksprache ausnahmsweise
nicht möglich sein, führen wir die Reparatur insoweit
durch, als dies in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert
des Gegenstandes steht; die Untersuchungskosten gehen dabei
auf jeden Fall zu Lasten des Kunden.
4. Lohn- und Wegekosten gehen zu Lasten des Kunden, es sei denn,
sie sind anlässlich der Erfüllung von Gewährleistungsansprüchen
des Kunden entstanden.
VIII. Allgemeine Haftungsbegrenzungen
1. Nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen zugestandene Ansprüche,
insbesondere Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit,
Verzug, Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, Verschulden
bei Vertragsschluss, unerlaubter Handlung – auch soweit solche
Ansprüche im Zusammenhang mit Gewährleistungsrechten des
Kunden stehen – werden, soweit rechtlich zulässig, ausgeschlossen,
es sei denn, sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen
Vertragsverletzung durch uns oder einen unserer Erfüllungsgehilfen.
2. Sämtliche Ansprüche gegen uns, gleich aus welchem Rechtsgrund,
verjähren spätestens ein halbes Jahr nach Gefahrübergang
auf den Kunden.
IX. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
Erfüllungsort für alle Lieferungen, Leistungen und Zahlungen ist
Weil am Rhein.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Erfüllungsort für folgende
Fälle:
a) der Kunde hat keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland;
b) der Kunde verlegt seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort
aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung oder
sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort ist im Zeitpunkt
der Klageerhebung nicht bekannt.
Elektro-Radio-Bucher GmbH + Co. KG · 79576 Weil am Rhein-Haltingen
Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen
Zahlbar innerhalb 30 Tagen ohne Abzug.
Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden
bankmäßige Verzugszinsen berechnet.
Die Ware und auch die verarbeitete Ware
bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen
Bezahlung. Erfüllungsort für Zahlungen ist
Weil am Rhein. Reklamationen können nur
innerhalb 8 Tagen berücksichtigt werden.