1. Lieferung
1.1 Erfüllungsort ist das Einzelhandelsgeschäft des Händlers.
1.2 Der Kunde ist gehalten, zumutbare Teillieferungen anzunehmen.
1.3 Teillieferungen sind gesondert zu bezahlen, soweit nicht berechtigte Belange des
Kunden dem entgegenstehen.
2. Preisänderungsvorbehalt
2.1 Liegen zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses und dem der vertragsgemäßen
Lieferung mehr als 4 Monate, so ist der Händler berechtigt, den vereinbarten
Preis im selben Verhältnis zu verändern, in dem sich der tatsächliche Einkaufspreis
des Händlers gegenüber dem Preis erhöht, den der Händler im Zeitpunkt des Vertragsschlusses
hätte aufwenden müssen.
2.2 Übersteigt die Preiserhöhung den Anstieg des vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten
Verbraucherpreisindex für Deutschland im selben Zeitraum, so steht dem
Kunden das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Das Rücktrittsrecht erlischt, wenn
es nicht innerhalb von 2 Wochen ab Bekanntgabe der Preiserhöhung ausgeübt wird.
3. Gewährleistung
3.1 Ist der Kunde Verbraucher, so beträgt die Gewährleistungsfrist für gebrauchte
Geräte 1 Jahr.
3.2 Ist der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder
ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen und handelt er in dieser Eigenschaft, so
gilt folgende Regelung: Mängel an neuen Waren sind unverzüglich zu rügen. Die
Gewährleistungsfrist beträgt in diesen Fällen ein Jahr. Für gebrauchte
Gegenstände wird die Gewährleistung ausgeschlossen.
3.3 Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen und tritt der Kunde deshalb vom Vertrag
zurück, haben beide Seiten die gezogenen Nutzungen herauszugeben. Dabei hat
der Käufer, wenn er die gekaufte Sachen benutzt hat, für diese Nutzung Wertersatz
zu leisten (§ 346 BGB). Um diesen Betrag vermindert sich der vom Händler
zurückzuerstattende Kaufpreis.
4. Eigentumsvorbehalt
4.1 Der verkaufte Gegenstand bleibt im Eigentum des Händlers bis zur Erfüllung
sämtlicher aus diesem Vertrag ihm gegen den Kunden zustehenden Ansprüche.
Während dieser Zeit darf der Gegenstand weder veräußert noch verschenkt noch
verliehen werden.
4.2 Von einer Pfändung, Zerstörung, Beschädigung oder einem Diebstahl ist der
Händler unverzüglich zu unterrichten.
4.3 Der Kunde tritt schon jetzt etwaige Ansprüche gegen einen Schädiger oder eine
Versicherung auf Ersatz wegen Zerstörung, Beschädigung o.ä. an den
Händler ab. Der Händler nimmt die Abtretung an. Mit der vollständigen Erfüllung
aller Ansprüche des Händlers aus diesem Vertrag gehen die abgetretenen
Ansprüche wieder auf den Kunden über.
4.4 Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist der Kunde verpflichtet, alle
erforderlichen Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten fachmännisch durchführen zu
lassen, sowie den Kaufgegenstand ordnungsgemäß und sorgfältig zu
verwahren und zu behandeln.
5. Schadenersatz
5.1 Tritt der Händler vom Vertrag zurück, weil der Kunde trotz Fristsetzung die Ware
nicht abgenommen hat, schuldet dieser 20% des Kaufpreises (ohne Umsatzsteuer)
als pauschalierten Schadenersatz, ohne dass es eines besonderen Nachweises
bedarf.
5.2 Beide Seiten haben das Recht nachzuweisen, dass im Einzelfall kein oder ein
niedrigerer bzw. ein höherer Schaden als die vereinbarte Pauschale entstanden ist.
5.3 Die Haftung des Händlers beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Dies gilt nicht bei Personenschäden, ferner nicht für solche Schäden, die aus der Verletzung
von Rechten resultieren, die dem Kunden nach Inhalt und Zweck des Vertrags
gerade zu gewähren sind oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung
des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig
vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflichten).
6. Datensicherung
6.1 Wird (insbesondere im Rahmen von Gewährleistungs- oder Reparaturarbeiten
an Computern) dem Händler ein Datenträger überlassen, oder wird dem Händler
der Zugriff hierauf gestattet, so hat der Kunde zuvor eigenverantwortlich dafür zu
sorgen, dass vorhandene Daten gesichert werden, so dass diese im Falle eines
Datenverlustes wieder aufgespielt werden können.
6.2 Die Datensicherung ist im Hinblick auf mögliche Datenverluste auch nach Beendigung
der Arbeiten für die Dauer der gesetzlichen Gewährleistungsfrist aufrecht zu
erhalten.
7. Reparaturen
7.1 Wird ein mit dem Kunden vereinbarter Reparaturtermin von diesem nicht
eingehalten, so hat der Kunde dadurch entstehende Kosten und Aufwendungen in
angemessenem Umfang zu erstatten.
7.2 Die Aushändigung des reparierten Gegenstandes erfolgt regelmäßig nur gegen
Vorlage der Auftragsbestätigung oder eines sonstigen Abholscheines. Muss – etwa
wegen Verlustes eines solchen Berechtigungsscheins – die Abholberechtigung
anderweitig nachgewiesen werden, so ist der Händler in geeigneter Weise dagegen
abzusichern, dass er später unter Vorlage des Berechtigungsscheines durch einen
Dritten erneut in Anspruch genommen wird.
7.3 Wird der reparierte Gegenstand nicht innerhalb von 2 Wochen nach dem
vereinbarten Abholtermin oder nach einer Abholungsaufforderung durch den
Händler abgeholt, so wird die Abholung beim Kunden angemahnt. Erfolgt sodann
die Abholung nicht innerhalb einer weiteren Woche nach Zugang der Mahnung, so
haftet der Händler danach für Beschädigung oder Verlust nur noch bei Vorsatz und
grober Fahrlässigkeit.
7.4 Die Gewährleistungsfrist bei Reparaturen beträgt ein Jahr.
8. Schlussbestimmungen
8.1 Wird der Vertrag schriftlich geschlossen, so bedürfen Abweichungen oder
Zusätze gegenüber dem schriftlichen Vertragstext, die während der Vertragsverhandlungen
oder bis zum Vertragsschluss getroffen werden oder getroffen worden
sein sollen, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Nach Vertragsschluss getroffene
Individualvereinbarungen werden hiervon nicht berührt.
8.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Geltung.
8.3 Daten des Kunden darf der Händler in gesetzlich zulässigem Umfang speichern
und verwerten. Mit diesem Hinweis erfolgt eine Benachrichtigung im Sinne von
§ 33 Bundesdatenschutzgesetz.
8.4 Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder
ein öffentlich rechtliches Sondervermögen und handelt er in dieser Eigenschaft, so
ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Händlers. Dasselbe gilt dann, wenn
der Kunde seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss
ins Ausland verlegt, oder wenn bei Klageerhebung sein Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthaltsort unbekannt ist.