§ 1. Allgemeines
1.1 Diese Reparaturbedingungen gelten für sämtliche Reparaturmaßnahmen. Sie gelten auch für Reparaturen auf Grund eines Anspruches aus gesetzlichem Leistungsstörungsrecht oder aus Garantie soweit nachfolgend nicht anders angegeben.
1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Käufers, telefonische und mündliche Abmachungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich durch die Fa. Frank Poqué schriftlich zugestimmt.
1.3 Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt nicht die Gültigkeit des gesamten Vertrages.
§ 2. Auftragserteilung
2.1 Einen eventuellen Anspruch aus dem gesetzlichen Leistungsstörungsrecht oder aus Garantie muss der Kunde bei Auftragserteilung anmelden und diesen unter Vorlage des Zahlungsbeleges bzw. der vollständigen Gerantieunterlagen nachweisen.
2.2 Kostenvoranschläge sind unverbindlich und kostenpflichtig.
2.3 Soweit keine ausreichende Fehlerbeschreibung vorliegt, gilt der Auftrag für alle Arbeiten, die wir für notwendig erachten, erteilt. Wir sind zur Behebung von Mängeln berechtigt, die sich während der Arbeiten zeigen, sofern die Behebung zum einwandfreien Funktionieren des zu reparierenden Gegenstandes notwendig ist.
2.4 Bei Auftragserteilung für eine kostenpflichtige Reparatur kann der Kunde einen Reparaturhöchspreis setzen. Soweit dieser überschritten wird oder der zusätzliche Reparaturaufwand nicht in einem angemessenen Verhältnis zum Wert des zu reparierenden Gegenstandes steht, ist das Einverständnis des Kunden für eine weitergehende Reparatur einzuholen.
2.5 Bei einer kostenpflichtigen Reparatur ist das Einverständnis des Kunden auch einzuholen, wenn sich erst bei Ausführung der Arbeiten zeigt, dass der angestrebte Reparaturerfolg oder der Reparaturaufwand nicht in einem angemessenen Verhältnis zum Wert des zu reparierenden Gegenstandes steht. Der Kunde ist in diesem Falle zur Erstattung der uns bis dahin entstandenen Kosten verpflichtet.
2.6 Sämtliche Angebote und Angaben über Leistung, Maße, Gewichte, Preise und dergleichen sind auf unseren Internetseiten, Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Abbildungen und Preislisten freibleibend und unverbindlich.
2.7 Für die Richtigkeit von technischen Daten und sonstigen Angaben in Herstellerprospekten wird keine Haftung übernommen.
2.8 Sofern der Kunde hierdurch nicht unzumutbar beeinträchtigt wird, behält sich die Fa. Frank Poqué vor, technische Änderungen an dem Liefergegenstand vorzunehmen oder eine in Qualität und Preis gleichwertige Ware zu liefern.
2.9 Für das Zustandekommen eines Vertrages sind der Auftrag des Kunden und die Annahme dieses Auftrages durch uns erforderlich. Die Annahme erfolgt schriftlich durch eine Auftragsbestätigung.
§ 3. Widerrufsrecht
3.1 Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Abs.1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
Frank Poque
Hamsterweg 4
52078 Aachen
Fax: 0241/563902
E-Mail: info@monitorservice-poque.de
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist.
Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden.
Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.“ Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Ende der Widerrufsbelehrung
§ 4. Reparaturdurchführung
4.1 Wir sind berechtigt, die Reparaturen in eigener oder fremder Werkstatt vorzunehmen.
4.2 Reparaturtermine sind stets unverbindlich; die endgültige Reparaturzeit ergibt sich aus dem tatsächlich notwendigen Reparaturaufwand.
4.3 Die Gewährleistungsfrist für Reparaturen beträgt 12 Monate. Ist der Kunde Kaufmann und gehört der Reparaturgegenstand zum Gewerbebetrieb des Kunden, so beträgt die Gewährleistungsfrist 6 Monate. Die Gewährleistung bezieht sich nur auf die durchgeführte Reparatur und das dabei eingebaute Material. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem mündlich oder schriftlich bekannt gegebenen Abholtermin, unabhängig vom tatsächlichen Zeitpunkt der Abholung.
4.4 Wurden ohne vorherige Zustimmung des Unternehmers von Dritten Änderungen (gleich welcher Art) an den Leistungen vorgenommen, erlischt der Gewährleistungsanspruch.
4.5 Sollte sich im Rahmen der Mängelbeseitigung herausstellen, das der nun beanstandete Fehler auf eine andere technische Ursache zurückzuführen ist, als sie bei der ersten und ursprünglichen Reparatur vorlag, so handelt es sich um keinen Fall von Gewährleistung. Der Kunde wird durch den Unternehmer dann umgehend informiert. Der entstandene Aufwand wird dem Kundenin Rechnung gestellt, unabhängig davon, ob er der Kunde eine Fortführung der Reparatur wünscht.
4.6 Das Recht des Kunden bei Mängeln beschränkt sich zunächst auf die Nacherfüllung. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Kunde Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Reparaturvertrages verlangen.
4.7 Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Kunden im Rahmen von Transport, Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen uns. Die Unsachgemäßheit und Vertragswidrigkeit bestimmt sich insbesondere nach den Angaben des Herstellers.
4.8 Durch den Kunden verursachte Softwarefehler oder Fehler, die durch Veränderung der Systemeinstellungen oder Installation von Software, Treibern, weiteren Hardwarekomponenten o. ä. verursacht wurden, begründen keinen Anspruch seitens des Kunden.
§ 5 Reparaturkosten und Zahlung
5.1 Art und Umfang der Vergütung der von dem Reparaturservice Frank Poqué zu erbringenden Leistungen werden zwischen den Parteien grundsätzlich einzelvertraglich vereinbart.
5.2 Bei Abholung durch den Kunden erfolgt die Zahlung in bar.
5.3 Bei Lieferung durch Versand erfolgt die Zahlung laut Vorabrechnung per Überweisung.
5.4 Bei Nachnahmelieferung erfolgt die Zahlung per Nachnahme.
5.5 Bei Behörden und Großindustrie, oder in vereinbarten Ausnahmefällen erfolgt die Lieferung auf Rechnung mit Zahlungsziel 10 Tagen, ohne Abzug.
5.6 Unsere Preise verstehen sich rein netto und werden nach der bei Auftragsbestätigung jeweils gültigen Preisliste berechnet.
5.7 Ist mit dem Kunden nichts anderes schriftlich vereinbart worden, so ist der Rechnungsbetrag ohne Abzug innerhalb von zehn Tagen nach Eingang der Rechnung bei dem Kunden zur Zahlung fällig. Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist die Firma Frank Poqué berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.
5.8 Der Käufer ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von dem Verkäufer anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Kaufvertrag beruht.
§ 6 Lieferung und Leistungszeit
6.1 Liefertermine, Angaben über die Reparaturdauer oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben.
6.2 Die Durchführung der erteilten Aufträge erfolgt vorbehaltlich rechtzeitiger und genügender Belieferung durch unsere Vorlieferanten. Reichen die uns zur Verfügung stehenden Mengen nicht zur Versorgung unserer Kunden aus, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, unter Berücksichtigung der jeweiligen Gegebenheiten die Lieferungen verhältnismäßig zuzuteilen oder davon abweichend einzuschränken oder einzustellen. Sollte sich die Auslieferung der Ware verzögern, so kann der Besteller eine Nachfrist von mindestens 30 Tagen setzen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Besteller berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten.
6.3 Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt oder auf Grund von Ereignissen, die die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder gar unmöglich machen, wie Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streiks, behördliche Anordnungen, Aussperrungen, Feuer-, Wasserschäden, Handelsembargo, Naturkatastrophen, etc., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Lieferanten eintreten, befreien uns von der Einhaltung bestimmter, auch als verbindlich, vereinbarter Lieferfristen. In einem solchen Fall behalten wir uns das Recht vor, durch eine Mitteilung an den Kunden den Leistungszeitpunkt um die entsprechende Dauer und einer angemessenen Nachlauffrist hinaus zu verschieben. Wird durch die oben genannten Ereignisse die nachträglich unmöglich oder unzumutbar, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
6.4 Für den Fall, dass ein von uns zu vertretender Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht, wobei uns ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zuzurechnen ist, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen mit der Maßgabe, dass in diesem Fall die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt ist.
§ 7 Aufbewahrung und Abholung
7.1 Wir sind berechtigt, reparierte Gegenstände an den Überbringer des Abholscheines oder eines anderen geeigneten Berechtigungsnachweises auszuhändigen.
7.2 Der Kunde ist dazu verpflichtet, innerhalb von drei Wochen nach Übermittlung der Reparaturkosten oder Fertigstellung der Reparatur das Gerät abzuholen oder den Rückversand zu bestellen. Nach entsprechender Mitteilung gerät der Kunde in Verzug. Ab Verzugseintritt können die entstehenden Lagerkosten (70 Cent pro Kalendertag zzgl. MwSt.) geltend gemacht werden. Unsere Aufbewahrungspflicht erlischt, sobald die Lagerkosten den Zeitwert des Gerätes abzüglich entstandener Reparaturkosten übersteigen.
7.3 Der Kunde ist verpflichtet, die Ware zum vereinbarten Termin anzunehmen. Verzögert sich die Übergabe bzw. der Versand aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr mit der Übergabe- bzw. Versandbereitschaft auf ihn über. Verweigert der Kunde die Annahme, so geht die Gefahr des Untergangs oder der Verschlechterung sofort auf ihn über.
§ 8 Versendung - Gefahrenübergang - Haftungsausschluss
8.1 Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über.
8.2 Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Kunden über. Dies gilt auch in den Fällen, in denen wir die Lieferung übernommen haben. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.
8.3 Eingetretene Transportschäden oder Transportverluste sind der Firma Frank Poqué und dem Transportunternehmen unverzüglich anzuzeigen.
8.4 Bei Verträgen über Dienstleistungen erfolgt die Versendung an uns auf Gefahr des Käufers. Bei Abholung defekter Geräte handeln wir ausschließlich als Vermittler zwischen unseren Kunden und der/dem entsprechenden/m Spedition bzw. Paketdienst. Der Kunde ist verpflichtet, sein Gerät sicher verpackt (nach Möglichkeit im Original-Karton) zur Abholung bereitzustellen. Eingesandte Geräte werden nach der Instandsetzung wieder in der vom Kunden gelieferten Verpackung zurückgesandt. Sollte ein Gerät auf Grund dieser Verpackung beschädigt werden, tritt die Firma Frank Poqué dafür nicht in Haftung. Verzögert sich die Versendung auf Grund einer Anweisung des Käufers, geht die Gefahr mit Herstellung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Die Firma Frank Poqué ist in diesem Fall berechtigt, die Lagergebühren, mindestens 0,5 % des Rechnungsbetrages pro Monat in Rechnung zu stellen. Der Kaufpreis bzw. dass sonstige Entgelt wird in diesem Fall mit der Herstellung der Versandbereitschaft fällig.
8.5 Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.
8.6 Im Falle der Beschädigung des Reparaturgegenstandes sind wir zur kostenfreien Instandsetzung berechtigt. Soweit diese unmöglich oder mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist, ist der Zeitwert am Tage der Beschädigung zu ersetzen.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
9.1 Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
9.2 Der Käufer hat den Verkäufer von allen Zugriffen Dritter, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie sonstigen Beeinträchtigungen seines Eigentums unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Der Käufer hat dem Verkäufer alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtung und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter entstehen.
9.3 Verhält sich der Käufer vertragswidrig, insbesondere wenn der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung trotz einer Mahnung des Verkäufers nicht nachkommt, kann der Verkäufer nach einer vorherigen angemessenen Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und die Herausgabe der noch in seinem Eigentum stehenden Ware verlangen. In der Zurücknahme der Ware durch den Verkäufer liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Die dabei anfallenden Transportkosten trägt der Käufer. In der Pfändung der Ware durch den Verkäufer liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Der Verkäufer ist nach Rückerhalt der Ware zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf Verbindlichkeiten des Verkäufers abzüglich angemessener Verwaltungskosten anzurechnen.
9.4 Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Im Falle des vertragswidrigen Verhaltens des Käufers, z.B. Zahlungsverzug, haben wir nach vorheriger Setzung einer angemessenen Frist das Recht, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Wir sind berechtigt, die Vorbehaltsware nach der Rücknahme zu verwerten. Nach Abzug eines angemessenen Betrages für die Verwertungskosten ist der Verwertungserlös mit den uns vom Käufer geschuldeten Beträgen zu verrechnen.
9.5 Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Käufer wird in jedem Fall für uns vorgenommen. Sofern die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Sachen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inklusive der Mehrwertsteuer) zu den anderen verarbeiteten Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende neue Sache gilt das Gleiche wie für die Vorbehaltsware. Wir sind verpflichtet, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt, dabei obliegt uns die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten.
§ 10 Datensicherung
Bei Durchführung der Reparatur kann es zu Datenverlusten kommen. Wir Übernehmen keine Haftung für die Sicherung eines vorhandenen Datenbestandes. Es unterliegt vielmehr allein der Verantwortung des Kunden, vor Reparaturauftrag für eine erforderliche Datensicherung Sorge zu tragen. Das Wiederherstellen des Datenbestandes obliegt dem Kunden. Die Kosten für eine etwaige Wiederherstellung des Datenbestandes durch uns – sofern eine solche möglich ist – hat der Kunde zu tragen
§ 11 Gerichtsstandsvereinbarung
Es gilt unser Gesellschaftssitz als ausschließlicher Gerichtsstand soweit der Kunde Vollkaufmann ist. Der gleich Gerichtsstand gilt, wenn der Kunden keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in das Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist.